Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen im Feuerwehrdienst
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Produktbeschreibung
In der betriebsärztlichen Betreuung der Stadt Freiburg gab es eine Neuausrichtung, bei welcher die Thematik der Tauglichkeitsuntersuchungen und der arbeitsmedizinischen Vorsorge komplett durchleuchtet und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen angepasst wurde. Nicht nur die sprachliche Anpassung an die im August 2022 publizierten neuen »DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen« bedeutete den Abschied vom veralteten Grundsatz »G26.3«, auch die Inhalte wurden an die neuen Empfehlungen angepasst. Weiterhin erfolgte eine Identifikation der indizierten arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der »Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)«. Dieser Beitrag beschreibt die Umsetzung der neuen Regelungen aus Anwendersicht für die Feuerwehr Freiburg im Breisgau.