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Die Neuauflage des seit 1973 erscheinenden Kommentars bietet in bewährter Weise eine ausführliche und fundierte Erläuterung des Gesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete unter Berücksichtigung der gerade in den letzten Jahren stetig gestiegenen Zahl einschlägiger Gerichtsentscheidungen.
Dr. Wolfgang Eberl, Leitender Ministerialrat a.D., der Verfasser des Gesetzes (verst.); Dr. Jörg Spennemann, Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft Bayern; Dr. Jörg Schindler-Friedrich M.A., Abteilungsleiter beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege; Fabian Gerstner LL.M., Rechtsanwalt in München.