Bundesgerichtshof zur Amtshaftung bei Fehlern von Rettungsleitstellen in der Notfallrettung
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Produktbeschreibung
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Amtshaftungsklage wegen des Vorwurfs der fehlerhaften
Handhabung eines Notrufs durch Rettungsleitstellen befasst. Der unter anderem für das
Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, dass das Berufungsgericht ein
Sachverständigengutachten zur Frage hätte einholen müssen, ob im konkreten Fall eine Indikation
zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand. Daher hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai
2025 das die Klage abweisende Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen (III ZR 417/23).
Handhabung eines Notrufs durch Rettungsleitstellen befasst. Der unter anderem für das
Amtshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, dass das Berufungsgericht ein
Sachverständigengutachten zur Frage hätte einholen müssen, ob im konkreten Fall eine Indikation
zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand. Daher hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai
2025 das die Klage abweisende Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen (III ZR 417/23).