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Das Versorgungsausgleichsrecht ist seit Erscheinen der Vorauflage einer beträchtlichen Anzahl von Änderungen und Ergänzungen durch den Gesetzgeber unterworfen worden. Im Vordergrund stehen die Änderungen durch das Rentenüberleitungsgesetz, die zur Erreichung der Rechtseinheit für die alten und neuen Länder erforderlich waren. Hinzu kommen die Änderungen, die seit 1992 auf der Basis des Rentenreformgesetzes in Kraft getreten sind. Nach wie vor sieht sich eine Kommentierung des Versorgungsausgleichs immer noch einer Fülle neuer Rechtsprechung gegenüber, die zu strukturieren und nachzutragen war.
Autorenporträt
Bandredaktor ist Prof. Dr. Gerhard Hohloch; bearbeitet von em. o. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Friedhelm Gaul, Dr. Röse Häußermann, Prof. Dr. Gerhard Hohloch, Prof. Dr. Martin Lipp, Dr. Hubert Minz, Dr. Dietmar Schmeiduch und Prof. Dr. Gerrit Winter.