Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Produktbeschreibung
Im Jahre 1921 begründeten die bayerischen Juristen Hofrat Soergel und Oberjustizrat Lindemann einen neuen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem sie vor allem darauf bedacht waren, die "einschlägigen Entscheidungen und Ergebnisse der Rechtsprechung und Rechtslehre vollständig" zusammenzustellen, und griffen auf Praktiker als Mitarbeiter zurück. In seiner ersten Auflage beschränkte sich der Kommentar auf zwei Bände (Band 1: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse; Band 2: Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Einführungsgesetz) und konnte diesen Umfang auch über einige Auflagen hin halten. Die nach dem Krieg erschienene 8. Auflage (1952 ff.) umfasste dann schon vier Bände und führte die bisherige Tradition des auf reichhaltige Kasuistik bedachten Fundstellennachweis mit Erläuterungen fort. An dieser Auflage arbeiteten erstmals neben Praktikern auch Wissenschaftler mit. Der "Soergel" entwickelte sich in den Folgejahren zu einer "der Praxis wie der Wissenschaft gleichermaßen dienliche, vollständige und systematisch gestraffte Darstellung des gesamten Rechtsstoffes", die ihren Beitrag zur Fortentwicklung des Bürgerlichen Rechts und zur Klärung von Streitfragen leisten konnte. Der verstärkten Kodifizierung bürgerlich-rechtlicher Materien in eigenständigen Gesetzen musste der Kommentar Rechnung tragen und sich diesen "Nebengesetzen" öffnen. Dies und das zunehmende Bestreben nach Einzelfallgerechtigkeit, welches sich in Zahl und Umfang der gerichtlichen Entscheidungen niederschlägt, steigerten den Umfang der Gesamtkommentierung stetig. Um die Einzelbände in einem handlichen Umfange zu halten, wurde die 13. Auflage (2000 ff.) auf 32 Bände angelegt. Für die Mitarbeit am Soergel konnten und können ausgewiesene und anerkannte Juristen, sowohl Praktiker als auch Wissenschaftler gewonnen werden, die jeweils Spezialisten der von Ihnen behandelten Gebiete und durch einschlägige Publikationen hervorgetreten sind. Die Zusammenarbeit von erfahrenen Praktikern und Wissenschaftlern gewährleistet Vollständigkeit und Praxisnähe.
Pflichtfortsetzung: Der Bezug eines Einzelbandes ist nicht möglich. Diese Reihe kann nur komplett abgenommen werden.
Pflichtfortsetzung: Der Bezug eines Einzelbandes ist nicht möglich. Diese Reihe kann nur komplett abgenommen werden.
Weitere Titel aus der Reihe
Recht und Verwaltung
Band 27/1, Rom II-VO; Internationales Handelsrecht; Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht
Recht und Verwaltung
Band 23, Erbrecht 3: §§ 2274-2385 BGB
Recht und Verwaltung
Band 22, Erbrecht 2: §§ 2064-2273 BGB; §§ 1-35 BeurkG
Recht und Verwaltung
Band 21, Erbrecht 1: §§ 1922-2063 BGB
Recht und Verwaltung
Band 20, Familienrecht 4: §§ 1741-1921 BGB
Recht und Verwaltung
Band 19/2, Familienrecht 3/2: §§ 1616-1717
Recht und Verwaltung
Band 19/1, Familienrecht 3/1: §§ 1589-1615n BGB
Recht und Verwaltung
Band 18, Familienrecht 2: §§ 1587-1588 BGB; VAHRG; VAÜG
Recht und Verwaltung
Band 18a, Familienrecht 2a: VersAusglG
Recht und Verwaltung
Band 17/2, Familienrecht 1/2: NeheILG; LPartG; GewSchG; FamFG
Recht und Verwaltung
Band 17/1, Familienrecht 1/1: §§ 1297-1588 BGB
Recht und Verwaltung
Band 16, Sachenrecht 3: §§ 1018-1296 BGB
Recht und Verwaltung
Band 15/2, Sachenrecht 2/2, WEG
Recht und Verwaltung
Band 15/1, Sachenrecht 2/1: §§ 985-1017 BGB; ErbbauVO
Recht und Verwaltung
Band 14, Sachenrecht 1: §§ 854-984 BGB
Recht und Verwaltung
Band 13, Schuldrechtliche Nebengesetze 2: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG)
Recht und Verwaltung
Band 12, Schuldrecht 10: §§ 823-853 BGB; ProdHG; UmweltHG
Recht und Verwaltung
Band 11/3, Schuldrecht 9/3: §§ 780-822 BGB
Recht und Verwaltung
Band 11/2, Schuldrecht 9/2: §§ 759-779
Recht und Verwaltung
Band 11/1, Schuldrecht 9/1: §§ 705-758 BGB
Recht und Verwaltung
Band 10, Schuldrecht 8: §§ 652-704 BGB
Recht und Verwaltung
Band 9/1a: Schuldrecht 7/1a §§ 611-619a
Recht und Verwaltung
Band 9/2, Schuldrecht 7/2: §§ 631-651y
Recht und Verwaltung
Band 9/1b: Schuldrecht 7/1b §§ 620-630h, AGG
Recht und Verwaltung
Band 8, Schuldrecht 6: §§ 535-610 BGB
Recht und Verwaltung
Band 7, Schuldrecht 5: §§ 481-534 BGB
Recht und Verwaltung
Band 6/2, Schuldrecht 4/2: §§ 454-480 BGB
Recht und Verwaltung
Band 6/1b, Schuldrecht 4/1b, §§ 440-453
Recht und Verwaltung
Band 5/3, Schuldrecht 3/3: §§ 328-432 BGB
Recht und Verwaltung
Band 5/1a, Schuldrecht 3/1a: §§ 311, 311a-c, 313, 314 BGB
Recht und Verwaltung
Band 5/1b: Schuldrecht 3/1b, §§ 312-312k, 315-319
Recht und Verwaltung
Band 4, Schuldrecht 2 §§ 305-310, UKlaG
Recht und Verwaltung
Band 3/2: Schuldrecht 1/2: §§ 243-304
Recht und Verwaltung
Band 3/1: Schuldrecht 1/1 §§ 241, 241a, 242
Recht und Verwaltung
Band 5/2, Schuldrecht 3/2: §§ 320-327 BGB
Recht und Verwaltung
Band 2a, Allgemeiner Teil 3: §§ 13, 14, 126a-127, 194-218 BGB
Recht und Verwaltung
Band 2, Allgemeiner Teil 2: §§ 104-240 BGB
Recht und Verwaltung
Band 1, Allgemeiner Teil 1: §§ 1-103 BGB