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Die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren im Krankenhaus - (k)ein Finanzierungsproblem?

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Produktbeschreibung
Seit der BPflV vom 21. August 1985 genießt die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren dank der Regelung in § 6 Absatz 1 Nr. 15 BPflV eine vergütungsrechtliche Sonderstellung, die heute auf der Regelung in § 17 b Absatz 1 Sätze 12, 13 KHG fußt. Das ursprünglich krankenhausindividuelle, seit der BPflV vom 26. September 1994 landeseinheitliche Sonderentgelt nach §§ 11 Absatz 2, 16 Absatz 2 BPflV wurde zwar durch ein auf der Bundesebene zu vereinbarendes Zusatzentgelt ersetzt. Konkrete Entgeltfragen werden aber nach wie vor auf der Landesebene, bislang sogar immer noch zwischen den örtlichen Vertragsparteien innerhalb der Pflegesatzvereinbarungen, geregelt. Der Autor beleuchtet die Thematik aus juristischer Sicht und plädiert für eine Lösung der Finanzierungsproblematik mittels eines bundeseinheitlichen Zusatzentgeltes, wie es bislang auf der Selbstverwaltungsebene aus unterschiedlichen Gründen nicht konsentiert werden konnte.
101. Jahrgang 2009
Heft 8
Seitenbereich 753 - 756

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