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Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, etc.) durch die Gemeinden. Der Erläuterung des ZSKG hat sich ein erfahrenes Team von Fachleuten angenommen. Der Kommentar stellt damit ein wichtiges Hilfsmittel für die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dar.
Stefan Voßschmidt, ORR, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Referent, Bundesakademie für Krisenmanagement und Zivile Verteidigung; Sören Schmidt, MinR, Referatsleiter, BMI; Andreas Karsten, Dipl. Physiker, BrandDir. a. D., Gründer und Inhaber der Beratungs- und Schulungsfirma Andreas Hermann Karsten.