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Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) regelt die Zuständigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau etc.) durch die Gemeinden. Der Erläuterung des ZSKG hat sich ein erfahrenes Team von Fachleuten angenommen. Der Kommentar stellt damit ein wichtiges Hilfsmittel für die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dar.
Die Herausgeber
Stefan Voßschmidt, Oberregierungsrat beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Referent an der Bundesakademie für Krisenmanagement und Zivile Verteidigung Referat IV.1 - Grundlagen der Aus- und Fortbildung; Sören Schmidt, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesinnenministerium, Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz; Andreas Karsten, Dipl. Physiker und Branddirektor a. D., Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.