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Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Ländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) gilt für den Einsatz und gleichermaßen für die Ausbildung.
Die Autoren
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV).