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Das Werk enthält eine ausführliche Kommentierung der für die Leistungen der Architekten und Ingenieure maßgeblichen HOAI 2021.
Für vor Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossene Verträge wird weiterhin die HOAI 2013 erläutert.
Autorenporträt
Begründet von Dr. Klaus Neuenfeld, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Weimar; fortgeführt von Dr. Eberhard Baden, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn; Dr. Eberhard Groscurth, Notar a. D. und Rechtsanwalt, Bremen; Michael Brückner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mechernich; Dr. Stefan Taube, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bonn und Dr. Sebastian Baldringer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln.