Impressum Datenschutzerklärung Cookie-Einstellungen ändern

MDK-Prüfungen in Krankenhäusern - Neues Verfahren nach § 17c KHG

Zeitschriften
Zeitschriftenartikel (PDF)
2,95 € inkl. MwSt.
  • Geprüfte Sicherheit
  • Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Mit einer Änderung des § 17 c Absatz 2 KHG zum 1. August 2013 durch das Beitragsschuldengesetz vom 15. Juli 2013 hat der Gesetzgeber den Parteien der gemeinsamen Selbstverwaltung & dem GKV-Spitzenverband und der DKG aufgegeben, das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1 c SGB V zu regeln. Mit der inzwischen vorliegenden Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1 c SGB V gemäß § 17 c Absatz 2 KHG (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) wurden neue Regelungen für MDK-Prüfungen von Krankenhausrechnungen geschaffen, die seit dem 1. Januar 2015 umzusetzen sind. Der folgende Beitrag soll einen ersten Überblick über mögliche Fallstricke des neuen MDK-Prüfverfahrens und daraus resultierende Handlungsoptionen aufzeigen.
107. Jahrgang 2015
Heft 3
Seitenbereich 246 - 250

Newsletter

So verpassen Sie keine Neuerscheinung.

Jetzt Newsletter abonnieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen