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Nutzenbewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

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Produktbeschreibung
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde 2016 mit § 137h SGB V erstmals ein verpflichtendes und fristgebundenes Nutzenbewertungsverfahren für Methoden, bei denen Medizinprodukte hoher Risikoklasse zur Anwendung kommen, eingeführt. Das Verfahren beruht auf einer frühen Nutzenbewertung für neue Methoden in der Versorgung. Es ist daher mit dem Verfahren der Anfragen nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes ("NUB-Anfragen") beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verknüpft worden. Das Nutzenbewertungsverfahren ist jedoch nicht beim InEK, sondern beim G-BA angesiedelt. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verfahrensbestimmungen stellen die Autoren Grundlagen und Ablauf des Verfahrens sowie die ersten Erfahrungen dar.
109. Jahrgang 2017
Heft 8
Seitenbereich 663 - 668

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