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QM-RL: Qualitätsmanagement jetzt sektorenübergreifend geregelt

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Produktbeschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bereits im Dezember 2015 beschlossenen einheitlichen Regeln für ein sektorenübergreifendes Qualitätsmanagement am 15. September 2016 angepasst. Mit der nun vorliegenden neuen sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) bestimmt der G-BA die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für den stationären und den ambulanten Bereich und legt, soweit erforderlich, die notwendigen Durchführungsbestimmungen für alle Leistungserbringer fest. Damit werden die bislang bestehenden sektorspezifischen QM-Richtlinien abgelöst. Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, mit denen Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement künftig systematisch evaluiert werden.
Der Beschluss wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Autorin erläutert die wichtigsten inhaltlichen Aspekte der neuen Richtlinie und gibt Hinweise zum Stichwort Sicherheitskultur.
108. Jahrgang 2016
Heft 10
Seitenbereich 850 - 855

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