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Produktbeschreibung
Originäre Aufgabe der Krankenhäuser ist die stationäre Behandlung von kranken Patienten. Derjenige, welcher einem Patienten eine medizinische Behandlung zusagt, hat einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Für Fälle der Nothilfe & medizinisch oder sozialhilferechtlich & gilt dies ebenso, Krankenhäuser laufen hier aber Gefahr, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Insbesondere im Bereich der Nothilfe ergibt sich aufgrund der Trennung zwischen dem Anspruch des Nothelfers - dieser geht zeitlich nur bis zur Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe - und dem dann einsetzenden Anspruch des Sozialhilfeberechtigen ein Vollzugsdefizit. Der Autor macht hier einen systembedingten Mangel aus, der dringend gesetzlich geregelt werden muss.