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Produktbeschreibung
Am 28. Mai 2026 hat das BSG ein Urteil zur Abgrenzung nach einem vollstationären Krankenhausfall (aus dem Jahr 2013) und § 116b SGB V gesprochen. Dies könnte die derzeitige Abrechnungsfähigkeit von vielen Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) infrage stellen.
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