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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 16. Mai 2012 (Az.: B 3 KR 12/11 R) entschieden, dass es für das Entstehen der Pflicht zur Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V unerheblich ist, ob eine Zwischen- oder eine Schlussrechnung als Grundlage für eine MDK-Prüfung dient. Der Autor skizziert die Entscheidung und erläutert die möglichen Auswirkungen für die Krankenhäuser in seinen Anmerkungen.
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