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Produktbeschreibung
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden. Zu einem Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 10. November 2025, Aktenzeichen 19 O 527/16.
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