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118. Jahrgang 2026
Heft 9
Seitenbereich 720 - 722, Dateigröße 0,8 MB

Rechtsprechung

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Produktbeschreibung
Vergütungsansprüche für ambulante Leistungen von Krankenhäusern nach § 116b SGB V alte Fassung unterfallen der zweijährigen Verjährungsfrist: Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in einem Urteil vom 26. März 2026 (AZ. B 1 KR 6/25 R) mit der Frage beschäftigt, ob die zweijährige Verjährungsfrist nach § 109 Absatz 5 Satz 1 SGB V auch Vergütungsansprüche von Krankenhäusern für ambulante Behandlungen nach § 116 b Absatz 2 SGB V in der bis zum 31.Dezember 2011 geltenden Fassung erfasst oder ob hier vielmehr die allgemein vierjährige sozialrechtliche Verjährungsfrist nach § 45 Absatz 1 SGB I zur Anwendung kommt.

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