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Produktbeschreibung
Auch wenn das InEK eine Methode mit NUB-Status 2 bewertet hat - also bisher davon ausgegangen wurde, dass dafür kein krankenhausindividuelles NUB-Entgelt vereinbart werden darf -, können Krankenhaus und Kostenträger auf Ortsebene dennoch ein solches Zusatzentgelt nach § 6 Absatz 2 KHEntgG vereinbaren. Die Status-2-Bewertung ist nach Ansicht des BSG nicht rechtlich bindend, sondern muss nur "berücksichtigt" werden.
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