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Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat in Deutschland verfassungsrechtlichen Rang und steht nicht zur Disposition. Sie ist die Basis für ein friedliches Miteinander und Voraussetzung für einen Dialog zwischen den Religionen und nichtreligiösen Weltanschauungen. Doch der Wandel unserer Gesellschaft von einer weitgehend homogen christlichen zu einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft geht notwendig mit Debatten über Inhalt und Grenzen dieses Grundrechts einher. Global gesehen scheint das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit derzeit zunehmend mit Füßen getreten zu werden - und zwar nicht selten im Namen einer Religion. Es stellt sich die Frage, wie Religionsfreiheit aus der je eigenen religiösen oder auch humanistischen Tradition heraus begründet werden kann.
Prof. Dr. Heinrich de Wall ist Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Prof. Dr. Dr. Peter Antes lehrte Religionswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover.