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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Leistungen von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Personalgestellungsleistungen von Dritten an derartige Einrichtungen sind hingegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Soweit Pflegeeinrichtungen Personalgestellungsleistungen in Anspruch nehmen, ist die Umsatzsteuer auf derartige Leistungen daher - mangels Vorsteuerabzugs & ein zusätzlicher Kostenfaktor gegenüber der Leistungserbringung durch eigenes Personal. In diesem Zusammenhang hat der BFH dem EuGH verschiedene Fragen zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Personalgestellung von Pflegekräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Der Autor erläutert die Klarstellungen des EuGH.
107. Jahrgang 2015
Heft 5
Seitenbereich 461 - 464

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