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Produktbeschreibung
Unter die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) fallen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung als Arzt durchgeführt werden sowie Krankenhausbehandlungen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist maßgebliches Abgrenzungskriterium für Zwecke der Steuerbefreiung, dass die Leistungen der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienen und damit dem Schutz der Gesundheit des Betroffenen. Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind im Umkehrschluss ästhetisch-plastische Leistungen, soweit ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht. Die Autoren erläutern die Rechtsprechung zu ästhetischen Behandlungen sowie die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in einem aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.