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Umsatzsteuerliche Organschaften in Krankenhaus-Unternehmensverbünden: Aktueller Rechtsstand und Ausblick auf mögliche Rechtsänderungen

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Produktbeschreibung
Die für Krankenhäuser maßgeblichen umsatzsteuerlichen "Spielregeln" ändern sich in Gesetzgebung und Rechtsprechung fortlaufend. Die - vermutlich noch lange nicht abgeschlossene - Rechtsentwicklung zur Abgabe von Fertigarzneimitteln im ambulanten Bereich, über welche kürzlich in KH-J 1/2020 berichtet wurde, belegt dies ebenso mustergültig wie die kurz vor dem Jahreswechsel mit Wirkung ab dem 01.01.2020 beschlossene (EU-rechtlich gebotene) Aufnahme weiterer Krankenhäuser - über öffentlich-rechtliche Krankenhäuser und Plankrankenhäuser hinaus - in die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UstG) für Krankenhausbehandlungen und damit eng verbundene Umsätze durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung anderer steuerlicher Vorschriften" vom 17.12.2019.
9. Jahrgang 2020
Heft 2
Seitenbereich 61 - 63

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