Unterbliebene Losbildung bei Fahrzeugbeschaffung: keine Berufung in Bayern (Recht)
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Produktbeschreibung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2017 (Az.: 4 ZB 16.577) mit der Frage der (unterbliebenen) Losbildung bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Kontext der Rückforderung von Zuwendungen auseinandergesetzt. Er wies mit seinem Beschluss den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Der Beschluss des BayVGH soll unter Berücksichtigung der bundesweiten Diskussion zur Frage der Bildung von Fachlosen bei Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen näher betrachtet und - auch mit Blick auf die Zukunft - bewertet werden.