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§ 115b SGB V bietet Krankenhäusern die Möglichkeit zur Durchführung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Parallel hierzu wurde die sogenannte sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V für ausgewählte Leistungsbereiche (Hybrid-DRGs) neu eingeführt. Im Werk wird ein für das Jahr 2025 aktualisierter Überblick über die geltenden Regelungen in diesen beiden Bereichen gegeben und durch entsprechende Umsetzungshinweise eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Krankenhaus geboten.
Der Herausgeber
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. In diesem Zusammenhang nimmt sie ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Im Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.