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Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen wurde in wichtige Punkten novelliert. Ein Team engagierter Juristinnen und Juristen nimmt diesen Erläuterungsbedarf zum Anlass, das Denkmalschutzgesetz paxisnah, fachlich fundiert und umfassend in einem neuen Kommentar zu erläutern. Themen sind Modernisierungserleichterungen, Einsatz erneuerbarer Energien, Barrierefreiheit, Belange des Wohnungsbaus, Erlaubnisfreiheit, Kompetenzverschiebung zu den Kommunen u.v.m.
Die AutorInnen
Dr. Alexander Beutling, Rechtsanwalt, Lenz und Johlen, Köln; Dr. Bianca Petzhold (Justiziarin beim Landschaftsverband Rheinland, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege); Svetlana Wiesendorf, Referat 534 Denkmalschutz und Denkmalpflege, UNESCO-Welterbe, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, NRW.
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