Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen wurde in wichtige Punkten novelliert. Ein Team engagierter Juristinnen und Juristen nimmt diesen Erläuterungsbedarf zum Anlass, das Denkmalschutzgesetz paxisnah, fachlich fundiert und umfassend in einem neuen Kommentar zu erläutern. Themen sind Modernisierungserleichterungen, Einsatz erneuerbarer Energien, Barrierefreiheit, Belange des Wohnungsbaus, Erlaubnisfreiheit, Kompetenzverschiebung zu den Kommunen u.v.m.
Die AutorInnen
Dr. Alexander Beutling, Rechtsanwalt, Lenz und Johlen, Köln; Dr. Bianca Petzhold (Justiziarin beim Landschaftsverband Rheinland, LVR-Amt für Bodendenkmalpflege); Svetlana Wiesendorf, Referat 534 Denkmalschutz und Denkmalpflege, UNESCO-Welterbe, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, NRW.