Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
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Produktbeschreibung
Die sechste Auflage der bewährten Textausgabe eignet sich hervorragend für die Erstausstattung der neu- bzw. wiedergewählten Abgeordneten in den kommunalen
Vertretungen. Insbesondere berücksichtigt sie die zahlreichen Gesetzesänderungen, die am 9. September 2026 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen wurden und zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2026 in Kraft treten werden. Diese Änderungen sind insbesondere auch für die konstituierenden Sitzungen der kommunalen Vertretungen relevant, da ein neues Verfahren für die Zuteilung der Sitze in den Ausschüssen und für die Verteilung der Ausschussvorsitze eingeführt wurde.
Darüber enthält die Novelle zahlreiche weitere praxisrelevante Änderungen, welche die Gleichstellungsbeauftragte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Jugendbeteiligungsgremium), die
Absenkung der Altersgrenze für das passive Wahlrecht sowohl bei der Wahl der Abgeordneten als auch bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und schließlich die Bestellung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher betreffen. Auch die schon am 7. Mai 2026 in Kraft getreten Änderungen bei der Leitung der konstituierenden Sitzungen wurden eingearbeitet.
Vertretungen. Insbesondere berücksichtigt sie die zahlreichen Gesetzesänderungen, die am 9. September 2026 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen wurden und zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2026 in Kraft treten werden. Diese Änderungen sind insbesondere auch für die konstituierenden Sitzungen der kommunalen Vertretungen relevant, da ein neues Verfahren für die Zuteilung der Sitze in den Ausschüssen und für die Verteilung der Ausschussvorsitze eingeführt wurde.
Darüber enthält die Novelle zahlreiche weitere praxisrelevante Änderungen, welche die Gleichstellungsbeauftragte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Jugendbeteiligungsgremium), die
Absenkung der Altersgrenze für das passive Wahlrecht sowohl bei der Wahl der Abgeordneten als auch bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und schließlich die Bestellung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher betreffen. Auch die schon am 7. Mai 2026 in Kraft getreten Änderungen bei der Leitung der konstituierenden Sitzungen wurden eingearbeitet.